Flucht- und Rettungspläne

Normgerechte Flucht- und Rettungspläne für Objekte in Schleswig-Holstein und Norddeutschland.

Einsatzgebiet: Rendsburg, Kiel, Neumünster, Hamburg und weitere Regionen in Norddeutschland nach Absprache.

Kurz erklärt: Flucht- und Rettungspläne zeigen, wie Personen im Notfall sicher aus einem Gebäude herausfinden und wo wichtige Brandschutz- und Rettungseinrichtungen liegen.

Was ist diese Leistung?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein gut verständlicher Orientierungsplan für Nutzer, Besucher und Beschäftigte. Er stellt Fluchtwege, Rettungswege, Sammelstellen und wichtige Sicherheitseinrichtungen übersichtlich dar.

Für welche Gebäude relevant?

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Geschäfte und gewerblich genutzte Flächen
  • Hotels, Schulen, Kitas und Praxen
  • öffentliche Gebäude und sonstige Objekte

Wann kann ein Plan benötigt werden?

Flucht- und Rettungspläne können abhängig von Nutzung, Gebäudestruktur, Besucheraufkommen oder behördlichen Anforderungen erforderlich sein. Häufig relevant sind sie bei Arbeitsstätten, öffentlich zugänglichen Bereichen, Neu- und Umbauten oder geänderten Nutzungen.

Was wird berücksichtigt?

  • Flucht- und Rettungswege
  • Sammelstellen und Standortkennzeichnung
  • Feuerlöscher, Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
  • vorhandene Grundrisse und Objektstruktur

Normen und Anforderungen einfach erklärt

Bei der Erstellung können unter anderem DIN ISO 23601, ASR A1.3 und objektbezogene Vorgaben relevant sein. Diese Vorgaben helfen dabei, dass Pläne einheitlich, gut lesbar und im Notfall schnell verständlich sind.

Ablauf der Erstellung

  1. Sie senden vorhandene Grundrisse und Objektinformationen.
  2. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
  3. Offene Punkte werden gemeinsam abgestimmt.
  4. Der Plan wird normgerecht und objektbezogen erstellt.
  5. Sie erhalten die fertigen Unterlagen digital, auf Wunsch auch mit Druck oder Aktualisierung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Grundrisse oder Bestandspläne
  • Objektadresse und Gebäudenutzung
  • vorhandene Brandschutzunterlagen
  • Fotos oder Skizzen, falls keine vollständigen Pläne vorliegen

Häufige Fragen

Kann ein vorhandener Plan aktualisiert werden?

Ja, vorhandene Pläne können geprüft und bei baulichen Änderungen, geänderter Nutzung oder veralteten Angaben aktualisiert werden.

Was passiert, wenn keine Grundrisse vorhanden sind?

Dann kann eine Bestandsaufnahme oder ein CAD-Aufmaß sinnvoll sein, um eine verlässliche Planungsgrundlage zu schaffen.

Wer entscheidet, ob ein Plan erforderlich ist?

Das hängt vom Objekt, der Nutzung und den Anforderungen von Betreiber, Arbeitsschutz oder Behörde ab. Eine verbindliche rechtliche Prüfung ersetzt die Planung nicht.

In welchem Format erhalte ich die Pläne?

Die Lieferung erfolgt üblicherweise digital, zum Beispiel als PDF. Druck, Laminierung oder Rahmen können je nach Bedarf ergänzt werden.

Einsatzgebiet in Norddeutschland

Flucht- und Rettungspläne erstelle ich für Unternehmen, Hausverwaltungen und Einrichtungen in Schleswig-Holstein und Norddeutschland, unter anderem im Raum Rendsburg, Kiel, Neumünster und Hamburg. Weitere Regionen sind nach Absprache möglich.

Sie sind unsicher, welche Unterlagen benötigt werden?

Unverbindlich anfragen

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage. Angebot nach Sichtung der Unterlagen.