Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 für Unternehmen, Einrichtungen und gewerbliche Objekte in Schleswig-Holstein und Norddeutschland.

Einsatzgebiet: Rendsburg, Kiel, Neumünster, Hamburg und weitere Regionen in Norddeutschland nach Absprache.

Kurz erklaert: Eine Brandschutzordnung fasst wichtige Regeln zur Brandverhuetung, Alarmierung und zum Verhalten im Brandfall uebersichtlich zusammen.

Was ist diese Leistung?

Die Brandschutzordnung dient als strukturierte Grundlage fuer Brandschutzverhalten im Objekt. Sie kann als Aushang, Unterlage fuer Beschaeftigte oder Anweisung fuer Personen mit besonderen Aufgaben erstellt werden.

Welche Teile sind moeglich?

  • Teil A als kompakter Aushang fuer alle Personen im Objekt
  • Teil B fuer Beschaeftigte und regelmaessige Nutzer
  • Teil C fuer Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Fuer welche Objekte relevant?

  • Gewerbe- und Verwaltungsobjekte
  • Hotels, Schulen, Kitas und Praxen
  • Hausverwaltungen und oeffentliche Einrichtungen
  • Objekte mit betrieblichen oder behoerdlichen Anforderungen

Was wird beruecksichtigt?

  • Objektnutzung und vorhandene Brandschutzunterlagen
  • Alarmierung, Fluchtwege und Sammelstellen
  • betriebliche Ablaeufe und Ansprechpartner
  • vorhandene Plaene, Fotos und Objektinformationen

Normen und Anforderungen einfach erklaert

Brandschutzordnungen orientieren sich in der Regel an DIN 14096. Welche Inhalte erforderlich sind, haengt vom Objekt, der Nutzung, bestehenden Vorgaben und dem gewuenschten Umfang ab.

Ablauf der Erstellung

  1. Sie senden vorhandene Unterlagen, Grundrisse und Objektinformationen.
  2. Der benoetigte Umfang wird anhand von Teil A, B und C eingeordnet.
  3. Offene Punkte zu Nutzung, Verantwortlichkeiten und Ablaeufen werden abgestimmt.
  4. Die Brandschutzordnung wird objektbezogen und uebersichtlich erstellt.
  5. Sie erhalten die Unterlagen digital, auf Wunsch zur weiteren Abstimmung.

Welche Unterlagen werden benoetigt?

  • Objektadresse, Nutzungsart und Ansprechpartner
  • vorhandene Brandschutzunterlagen oder Brandschutzkonzept
  • Grundrisse, Flucht- und Rettungsplaene oder Feuerwehrplaene, falls vorhanden
  • Angaben zu Alarmierung, Sammelstellen und betrieblichen Zustaendigkeiten

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?

Teil A ist ein kurzer Aushang. Teil B richtet sich an Beschaeftigte. Teil C enthaelt Informationen fuer Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Kann eine vorhandene Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Ja, bestehende Unterlagen koennen geprueft und bei geaenderter Nutzung, neuen Plaenen oder organisatorischen Anpassungen ueberarbeitet werden.

Ist eine Brandschutzordnung immer erforderlich?

Das haengt vom Objekt, der Nutzung und den jeweiligen Anforderungen ab. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt die Erstellung nicht.

Einsatzgebiet in Norddeutschland

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 können für Unternehmen, Einrichtungen und gewerbliche Objekte in Schleswig-Holstein und Norddeutschland erstellt werden, unter anderem im Raum Rendsburg, Kiel, Neumünster und Hamburg.

Sie benoetigen eine Brandschutzordnung fuer Ihr Objekt?

Unverbindlich anfragen

Senden Sie vorhandene Unterlagen mit. Danach kann der Aufwand sauber eingeschaetzt werden.